Steuerrecht aktuell 2/2020
2020
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C. Grunderwerbsteuer
(Michael Joisten/Rebekka Rein)
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des § 6a GrEStG nach den Urteilen des BFH v. 21./
Erlass als Reaktion auf Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. und
Unter der Überschrift „Gleich lautende Erlasse betreffend Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 21. und “ haben die Finanzbehörden der Länder ihre Auffassung zu den jeweiligen Urteilen veröffentlicht.
Im vergangenen Jahr hat sich der BFH in einer regelrechten Entscheidungswelle von sieben Urteilen zur Anwendung des § 6a GrEStG geäußert (ausführlich dazu Kahlenberg/Rein in Kahlenberg/Weiss, Steuerrecht aktuell 1/2020, S. 63 ff.). Nun haben die obersten Finanzbehörden mit gleich lautendem Ländererlass reagiert, der an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse v. (BStBl 2012 I S. 662) sowie v. (BStBl 2013 I S. 1375) tritt und in allen offenen Fällen anzuwenden ist.
Folgende Entscheidungen hat der BFH in 2019 gefällt:
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Az. BFH neu (alt) | Sachverhalt (Schlagworte in Klammer) | Frage | Entscheidung des BFH |
II R 15/19 (II R 50/13) | Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft (hier: GmbH) ... |