Online-Nachricht - Dienstag, 08.12.2020

Einkommensteuer | Nachbarschaftliche Hilfsleistungen nicht steuerbar (FG)

Nachbarschaftliche Hilfeleistungen, die nach dem Gesamtbild der Umstände nicht mit Pflegetätigkeiten gleichzusetzen sind, die typischerweise im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt erbracht werden bzw. eine Gegenleistung auslösen, können der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen sein ().

Sachverhalt: Der Kläger war von seiner langjährigen Nachbarin gebeten worden, ihre Vertretung und Betreuung zu übernehmen. Er regelte daraufhin den Schriftverkehr mit Behörden und Versicherungen. Einige Jahre nach Beginn der Hilfeleistungen wurde vereinbart, dass die Tätigkeit rückwirkend vergütet werden sollte, und zwar insgesamt mit 5.000 €. Der Nachbar, offenbar ein grundehrlicher Mensch, wollte von seinem Finanzamt wissen, ob und wie der Betrag zu versteuern ist. Das Finanzamt nahm den Ball dankbar auf. Im entsprechenden Steuerbescheid versteuerte es die 5.000 € abzüglich des Übungsleiter-Freibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG als selbständige Einkünfte

Die Klage hatte vor dem FG Erfolg:

  • Es liegen keine steuerbaren Einkünfte vor. Die punktuelle Hilfe beim Schriftverkehr mit Behörden sowie die regelmäßigen Besuche gingen nicht über das hinaus, was üblicherweise im Rahmen einer guten nachbarschaftlichen Beziehung unentgeltlich erbracht wird.

  • Von dem Bereich der steuerbaren sonstigen Leistung sind die Fälle zu unterscheiden, in denen tatsächlich keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke, sondern private Motive (im Streitfall: langjährige Nachbarschaft und freundschaftliche Verbundenheit) für das Verhalten des Steuerpflichtigen entscheidend sind.

  • Eine erst nachträglich (im Streitfall: 8 Jahre nach Beginn der Hilfeleistungen) gezahlte „Vergütung” für zuvor erbrachte nachbarschaftliche Hilfeleistungen kann in einem solchen Fall als unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) zu werten sein.

  • Die Schenkung lag hier unterhalb des persönlichen Freibetrags von 20.000 €. Es handelte sich nicht um eine Vergütung für eine steuerbare Leistung.

Hinweise:

Zum Urteil gibt es in der aktuellen einen Beitrag. Diesen finden Sie auch im NWB-Adventskalender als kostenlose Hörprobe im Törchen 7.

Herold, NWB Experten-Blog: Erledigung von Bankgeschäften und Behördengängen für die Nachbarin

Quelle: ; NWB Datenbank (JT)

Fundstelle(n):
IAAAH-65989