IWB Nr. 23 vom Seite 3

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Mehr zu Steuern in Europa, Amerika und Asien von Mennel/Förster

[i]Neu für Sie: die 124. Ergänzungslieferung zu Steuern in Europa, Amerika und Asien unter NWB AAAAB-74538 Die vorliegende Ergänzungslieferung führt zum vollständigen Austausch der Länderberichte Mexiko, Schweiz und Ungarn. Die Darstellung des polnischen Steuerrechts wird teilweise aktualisiert.

Polen: Folgende Steuerrechtsänderungen aus 2019 sind in dem Länderbericht Polen aufgenommen worden:

  • Zum gab es eine rechtsverbindliche Auskunft über Steuersätze (WIS-Auskunft), mit der sich Unternehmer die Anwendung des richtigen Mehrwertsteuersatzes für verkaufte Waren und Dienstleistungen bestätigen lassen können.

  • Es wurden neue Steuervergünstigungen für die Förderung von Bildung eingeführt und die Regelungen für die Abschreibung auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Personenkraftwagen geändert.

  • Einkünfte aus dem Handel von Kryptowährungen sind als Einnahmen aus Barkapital mit einem Einkommensteuersatz von 19 % zu versteuern.

  • Seit August 2019 gilt eine Steuerbefreiung für junge Menschen unter 26 Jahre mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Dienstleistungen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

  • Seit 2019 wurden Regelungen zur Wegzugbesteuerung bei Aufgabe eines polnischen Wohnsitzes und bei Übertragung von Vermögenswerten (Anpassung an die ATAD-Richtlinie) eingeführt.S. 4

Schweiz: Schwergewicht beim innerstaatlichen Recht war in 2020 das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), auch Steuervorlage 17 genannt. Hintergrund der vor allem das Unternehmenssteuerrecht betreffenden Steuervorlage ist nicht der Wunsch nach einer Verbesserung des Steuersystems, sondern die Einschätzung des Bundesrates und des Parlaments, dass die Schweiz dem von der OECD und der EU ausgeübten Druck auf ihre vorteilhaften Steuerregelungen nachzugeben habe. Die Bestimmungen der STAF sind am in Kraft getreten.

Die STAF sieht zunächst die Abschaffung der Holdingbesteuerung vor. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nicht nur an Muttergesellschaften ausgerichtete Dividenden ganz oder nahezu steuerfrei sind, sondern auf kantonaler Ebene auch die übrigen Einkünfte. Mit der STAF wird auch der Status der Domzil- und gemischten Gesellschaften aufgehoben. Um die Schweiz weiterhin steuerlich attraktiv zu halten, werden auf Kantonsebene insbesondere die folgenden Kompensationsmaßnahmen getroffen: Patentbox, Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Ermässigung bei der Berechnung der Kapitalsteuer in gewissen Fällen, etwaiger Abzug für Eigenfinanzierung. Des Weiteren sieht die STAF den Step-up bei Zuzug sowie die Gewährung der pauschalen Steueranrechnung an Betriebsstätten ausländischer Unternehmen vor.

Auf Stufe der Anteilseigner ergibt sich ebenfalls eine Änderung: Dividenden, welche an den Anteilseigner von Kapitalgesellschaften gezahlt werden, unterliegen nicht der vollen Besteuerung, sofern die Beteiligung mindestens 10 % beträgt. Während bislang beim Bund 60 % der Dividende besteuert wurde, sieht die STAF eine Erhöhung auf 70 % vor. Auch bei den Kantonen haben sich Änderungen ergeben, indem diese neu mindestens 50 % der Dividende besteuern müssen.

Auf bilateraler und multilateraler Ebene ist namentlich das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) zu erwähnen, welches am in Kraft getreten ist.

Ungarn: Der Länderbericht Ungarn wurde um eine Reihe von Neuregelungen aus den Jahren 2019 und 2020 aktualisiert und ergänzt. So wurde im vergangenen Jahr erstmals eine körperschaftsteuerliche Gruppenbesteuerung ähnlich der deutschen Organschaft eingeführt, deren Besonderheiten detailliert dargestellt werden. Es gelten inzwischen außerdem die neuen CFC- und Hinzurechnungsbesteuerungsregelungen, die erläutert werden.

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Fundstelle(n):
IWB 23 / 2020 Seite 3 - 4
NWB WAAAH-65860