Online-Nachricht - Dienstag, 01.12.2020

Verfahrensrecht | Fristverlängerungen gefordert (BStBK)

Steuerberater aber vor allem auch ihre Mitarbeiter arbeiten seit Monaten am Limit, um ihre Mandanten zu unterstützen. Nach Auffassung der BStBK sollten die Fristen für die Abgabe für Steuererklärungen 2019 und die Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert werden.

Die BStBK führt u.a. dazu aus:

Die Signale aus den Ministerien waren bislang verhalten, die Notwendigkeit einer Fristverlängerung wird geprüft. Der auch schon erfolgte Hinweis auf technische Probleme bei der Umsetzung überzeugt nicht, da es bereits in diesem Jahr unproblematisch eine entsprechende Fristverlängerung gab.

Quelle: BStBK online (JT)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-65282