Arbeitshilfe Dezember 2020

Eine gewerbliche Mitbenutzung ist für die Einstufung als Grundstücksart "Einfamilienhaus" unbeachtlich, wenn dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Feststellung des Einheitswerts für Grundvermögen:

Ist die gewerbliche Mitbenutzung für die Einstufung als Grundstücksart "Einfamilienhaus" unbeachtlich, wenn dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird?

Sind Räumlichkeiten, die von einer GmbH im Obergeschoss eines Einfamilienhauses als Büroräume genutzt werden nach dem Mietspiegel für Gewerberaum zu bewerten oder mit der Jahresrohmiete für Nutzung zu Wohnzwecken?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-64967