Arbeitshilfe - Stand: 17.12.2020

Eine gewerbliche Mitbenutzung ist für die Einstufung als Grundstücksart "Einfamilienhaus" unbeachtlich, wenn dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird?

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Feststellung des Einheitswerts für Grundvermögen:

Ist die gewerbliche Mitbenutzung für die Einstufung als Grundstücksart "Einfamilienhaus" unbeachtlich, wenn dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird?

Sind Räumlichkeiten, die von einer GmbH im Obergeschoss eines Einfamilienhauses als Büroräume genutzt werden nach dem Mietspiegel für Gewerberaum zu bewerten oder mit der Jahresrohmiete für Nutzung zu Wohnzwecken?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAH-64967