Statistikstreifen von Geldspielautomaten gehören zu den Grundaufzeichnungen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO?
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Vergnügungsteuer bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit - Schätzungsbefugnis:
Gehören Statistikstreifen von Geldspielautomaten zu den Grundaufzeichnungen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
LAAAH-64964