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Verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der Geschäftsführerin einer GmbH zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung?
Verdeckte Gewinnausschüttung trotz Irrtums
Steht ein Irrtum der für die Kapitalgesellschaft handelnden Person der Annahme einer vGA gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht entgegen, wenn der Irrtum einem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht unterlaufen wäre?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().