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BFH 24.04.1990 VIII R 170/83
Einkommensteuer; | Zurechnung von Zinsen aus an minderjährige Kinder geschenkten Sparguthaben (§ 20 EStG)
Nach dem bezieht ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte, wenn die Guthabenforderung endgültig in das Vermögen des Kindes übergegangen ist. Voraussetzung für eine Zurechnung der Zinsen beim Kind ist, daß alle Folgerungen gezogen werden, die sich aus einer endgültigen Vermögensübertragung ergeben.