
Auflage 1
ISBN der Online-Version: 978-3-482-81291-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66701-5
Onlinebuch Praxishandbuch GoBD
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VII. Datensicherung
In unmittelbaren Zusammenhang mit dem internen Kontrollsystem (IKS) steht die Datensicherheit. Jeder Steuerpflichtige muss seine Haupt-, Vor- und Nebensysteme gegen Verlust (z. B. Unauffindbarkeit, Vernichtung, Untergang oder Diebstahl) sichern. Gleichzeitig muss er die Daten gegen unberechtigte Eingaben und Veränderungen (Manipulationen) schützen, indem er z. B. Zugangs- und Zugriffskontrollen einrichtet.
Dies bedeutet, dass bei fehlenden Daten, Datensätzen, elektronischen Dokumenten und elektronischen Unterlagen, den Finanzbehörden eine Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 2 AO zusteht.
Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich ob ihn hieran ein Verschulden trifft. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Unterlagen oder Daten nicht vorlegen will.
Steuerpflichtige müssen gerade bei Daten Vorkehrungen dafür treffen, dass diese vor Unauffindbarkeit, Vernichtung oder Diebstahl geschützt werden.
Wie diese Datensicherheit hergestellt werden kann, ist den GoBD nicht zu entnehmen. Goldshteyn/Tehlen schreiben in ihrem Artikel zu dem ersten BMF-Schreiben zu den...