Praxishandbuch GoBD
1. Aufl. 2020
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IV. Belegfunktion
1. Allgemeines
Die Belegfunktion ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung und somit auch für die Beweiskraft der Buchführung (§ 158 AO).
Dies gilt auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, denn auch bei dieser vereinfachten Form der Gewinnermittlung gilt, dass Geschäftsvorfälle einzeln, fortlaufend, vollständig und richtig zu erfassen sind, so dass ein sachverständiger Dritter diese leicht und einwandfrei nachvollziehen kann (§ 145 Abs. 2 AO).
In Bezug auf die Belegfunktion werden in den GoBD und von der Finanzverwaltung unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet, die zum einen aus anderen fachlichen Stellungnahmen zur Rechnungslegung bekannt sind und zum anderen aus der Rechtsprechung stammen:
„Beleg“, „Belegfunktion“, „Journal“, „Journalfunktion“, „(Sach-)Konten“, „Kontenfunktion“, „Grundbücher“, „Grundaufzeichnungen“ und „Grund(buch)aufzeichnungen“.
Sinn und Zweck der Forderung nach zeitnaher, chronologischer Erfassung der Geschäftsvorfälle in Grundbüchern oder Grund(buch)aufzeichnungen ist es, zu verhindern, dass die Geschäftsvorfälle buchmäßig für längere Zeit in der Schwebe gehalten werden und sich hierdurch die Möglichkeit eröffnet, sie spät...