Praxishandbuch GoBD
1. Aufl. 2020
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I. Allgemeines
Die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, bekannt gegeben am , sind Verwaltungsanweisungen. Sie regeln, wie bestimmte steuerliche Gesetze (hier insbesondere die §§ 140 bis 148 AO) und steuerliche Sachverhalte durch die nachgelagerten Landesfinanzbehörden ausgelegt werden sollen. BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen i. S. der Art. 108 Abs. 3 Satz 2, 85 Abs. 3 GG dar. Sie dienen der Vollzugsgleichheit (Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, § 85 AO). Sie binden die Finanzbehörden, nicht dagegen die Gerichte. Mit ihrer Hilfe werden die Auslegung und Anwendung der Gesetze geregelt, insbesondere aktuelle Rechts- und Verfahrensfragen.
Steuerpflichtigen wird empfohlen sich nach diesen Verwaltungsanweisungen zu richten.
In den GoBD werden die Auslegungen der allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des Datenzugriffs – insbesondere bei DV-Systemen – aus Sicht der Finanzverwaltung dargelegt. Mit gleichem Datum wurden weitere ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung bekannt gegeben. Das neue tritt mit Wirkung vom an die St...