SteuerStud Nr. 2 vom Seite 69

GZSZ für die Steuerbilanzpolitik?

Prof. Dr. Franz Jürgen Marx | Herausgeber | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

Steuerbilanzpolitik lässt einen Freiraum, der zur zielgerichteten Beeinflussung der Bilanzgrößen mit rechtlich zulässigen Mitteln individuell genutzt werden kann. Die Wahlmöglichkeiten haben sich jüngst vergrößert.

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz ist die geometrisch-degressive Abschreibung revitalisiert worden. Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Jahren 2020 und 2021 können nach § 7 Abs. 2 EStG 25 %, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung geltend gemacht werden – eine sachverhaltsabbildende Maßnahme, die auch noch bei Aufstellung der Steuerbilanz genutzt werden kann. Gestaltungsfreiheit lässt zudem die pandemiebedingt verlängerte Reinvestitionsfrist in § 6b EStG und der um ein Jahr verlängerte Investitionszeitraum in § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG zu (vgl. hierzu auch das simulierte Prüfungsgespräch in dieser Ausgabe, , NWB OAAAH-64334). Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren sowie anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll lt. BMF aufgefangen werden, indem Teilwertabschreibungen in der Corona-Zeit unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden.

Auch die jungen Sonderabschreibungen – § 7b EStG zur Förderung des Mietwohnungsneubaus und § 7c EStG für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder – sind beachtliche steuerbilanzpolitische Optionen. Daneben bestehen die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG und die erhöhten Absetzungen nach § 7h und § 7i EStG für Gebäude in Sanierungsgebieten und für Baudenkmale, die vor einiger Zeit noch als „letzte Steuerspardosen“ bezeichnet worden sind. Insgesamt bewirkt die Aufwandsvorverlagerung positive Zeiteffekte, deren Ausmaß von den jeweiligen Steuer- und Zinssätzen abhängt. Angesichts der derzeitigen Zinslandschaft ist der Liquiditätseffekt weitaus bedeutsamer, der durch die genannten Instrumente auch perpetuiert werden kann und dabei hilft, die Steuerlastquote zu reduzieren. Also doch: gute Zeiten für Gestalter von Steuerbilanzen!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine angenehme Lektüre mit vielen Anregungen für Studium, Prüfungsvorbereitung und Beruf!

Herzliche Grüße

Ihr

Franz Jürgen Marx

Fundstelle(n):
SteuerStud 2/2021 Seite 69
NWB TAAAH-64328