Betrieb gewerblicher Art; Einlagekonto; Einlageminderung; Kapitalertragsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Verwendung
Rechtsfrage
Ist bei Leistungen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Regiebetriebs an seine Trägerkörperschaft, für die rechnerisch das steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt, die Behandlung als Einlagenrückgewähr an die Anwendung der Regelungen nach § 27 Abs. 3 und Abs. 5 KStG gebunden?
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c, KStG § 27 Abs 3, KStG § 27 Abs 5
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
IAAAH-64216