BFH - III R 48/20 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Eigene Einkünfte; Kapitalabfindung; Kindergeld; Lebensversicherung; Rentenversicherung; Schwerbehinderung
Rechtsfrage
1. Sind Auszahlungen einer Lebensversicherung bei den kindeseigenen Mitteln im Rahmen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen?
2. Kann ein Kind trotz dieser Kapitalleistung als außerstande anzusehen sein, sich selbst zu unterhalten?
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 63 Abs 1, EStG § 62 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
UAAAH-64196