Besteuerungsrecht; Nato; Steuerfreiheit
Rechtsfrage
Unterliegen Zahlungen der NATO an einen im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan in vollem Umfang der inländischen Steuerpflicht?
Ist eine partielle Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 64 EStG für die Gefahren- und Erschwerniszulage gegeben?
Gesetze: EStG § 1 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1, EStG § 3 Nr 64, NATOTrStat Art X
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
FAAAH-64188