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IWB Nr. 22 vom Seite 897

Die niederländische Verordnung zu Verständigungsverfahren von 2020

Lukas Bühl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 902Verrechnungspreise nehmen in Betriebsprüfungen weiter an Bedeutung zu. Und so müssen sich betroffene international tätige Unternehmen zunehmend mit Fragen zu möglichen Wegen aus der potenziellen Doppelbesteuerung auseinandersetzen. Gerade mit den Niederlanden sind wir eng verflochten. Daher verwundert es kaum, dass sich diese Problemstellung hier besonders häufig auftut. Zur Abhilfe stehen verschiedene Verfahren parat, wie unilaterale FG-Verfahren und Gegenkorrekturen oder bilaterale Verständigungsverfahren (MAP). Doch gerade für Letztere haben sich in den vergangenen 30 Jahren unterschiedliche Rechtsgrundlagen mit gewissen Vor-, aber auch Nachteilen entwickelt. Mit der „Verordnung zu Verständigungsverfahren“ v.  leuchtet die niederländische Finanzverwaltung den Weg durch das Labyrinth der verschiedenen Möglichkeiten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Unilaterale Gegenkorrektur vor MAP

[i]Nicht vorschnell in das Verständigungsverfahren strebenDroht die Doppelbesteuerung ist der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens in Gedanken gesetzte Sache. Wie Kapitel 8 der Verordnung (Besluit onderlinge overlegprocedures) allerdings verdeutlicht, sollte jedoch erst über eine einse...

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