Online-Nachricht - Donnerstag, 19.11.2020

Gesetzgebung | Besserer Schutz bei Verbraucherdarlehen geplant (Bundesregierung)

Die Rechte von Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen und bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten sollen gestärkt werden. Hierzu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts beschlossen.

Folgende Regelungen sind geplant:

Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung: Soweit Verbraucher ihre Darlehensverbindlichkeiten vorzeitig erfüllen, sollen sie künftig ein Recht auf Ermäßigung aller Kosten des Darlehens haben, entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrages. Die Regelung geht auf zwei Urteile des EuGH zurück. Bislang sieht das BGB eine Kostenermäßigung ausdrücklich nur für Zinsen und laufzeitabhängige Kosten vor. Die Regelung soll sowohl für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge als auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge gelten.

Die Rechtslage bei einer ordentlichen Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch den Darlehensnehmer oder -geber bleibt dagegen unverändert. Das heißt, in diesem Fall sind nach wie vor nur die laufzeitabhängigen Kosten neben den vereinbarten Zinsen anteilig für die Zeit nach der Fälligkeit zu mindern. Hier ist die Interessenlage eine andere als bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits.

Klare Widerrufsinformation: Zudem soll das gesetzliche Muster für die Widerrufsinformation in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen angepasst werden. Es soll um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt werden, ohne auf gesetzliche Bestimmungen zu verweisen.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 18.11.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-64058