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NWB Nr. 48 vom Seite 3527

Vorgerichtliche Sanierung von Unternehmen – das StaRUG im Überblick

Dr. Jörg Schädlich

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3566Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vorgelegt (BT-Drucks. 19/24181). Das Gesetz soll in weiten Teilen schon am in Kraft treten. Kern des SanInsFoG ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Das StaRUG ist ein eigenständiger Werkzeugkasten für die präventive Sanierung von Unternehmen. Wichtigste Elemente sind der Restrukturierungsplan und die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, die von Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Anspruch genommen werden können.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Hintergrund des neuen Gesetzes

[i]Reformdruck aus der EUEine Richtlinie der EU v.  gibt den nationalen Gesetzgebern die Schaffung verfahrensrechtlicher Grundlagen für die Durch- und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld der Insolvenz bis zum vor (Art. 34 Abs. 1 EU-RL). Bei den praxiserprobten Eigenverwaltungs-, Schutzschirm- und Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um kollektive gerichtliche Gesamtvollstreckungsverfahren, so dass der deutsche Gesetzgeber zur Umsetzung der Richtlinie ein neues V...

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