Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SfF Bremen - S 1988

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Sanierungsobjekten im Fördergebiet i. S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG; Einleitung und Durchführung von Feststellungsverfahren

9 Anlagen

1. Allgemeines

Der Erwerb eines abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsguts ist nach § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG nur insoweit begünstigt, als die Anschaffungskosten auf Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten entfallen, die nach Abschluss des Kaufvertrags vorgenommen worden sind. Der einheitliche Kaufpreis ist daher nach den Verhältnissen der Verkehrswerte (vgl. EStG-Kartei Bremen FördG Nr. 1001) auf

- den Grund und Boden

- die Altbausubstanz und

- die Modernisierungsmaßnahmen

aufzuteilen.

2. Feststellungsverfahren

Nach Auffassung der ESt- und AO-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder soll die Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei einer Modernisierung i. S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG im Rahmen eines gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahrens nach § 180 Abs. 2 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. Satz 2 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO (VO zu § 180 Abs. 2 AO) erfolgen, sofern mehrere zu sanierende Wohnungen durch einen Bauträger/Initiator veräußert worden sind. Hierdurch wird eine einheitliche Rechtsanwendung und sachgerechte Besteuerung sichergestellt.

2.1 Betroffene Fallgestaltungen

Nach Abstimmung mit den anderen Oberfinanzdirektionen des Bundesgebiets ist für Sanierungsobjekte, bei denen die ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Senator für Finanzen Bremen v. 03.04.2001 - S 1988

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen