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NWB 47/2020 S. 3467

In eigener Sache | Corona-Überbrückungshilfeprogramm: Phase 2 ist gestartet

Im Beitrag von Prof. Dr. Ralf Jahn, NWB 45/2020 S. 3335 basiert der Praxistipp auf S. 3342 auf einer veralteten Höchstgrenze für EU-Beihilfen. Seit dem gelten als Höchstgrenze 3 Mio. € (ABl EU 2020/C 340 I/01 v. , Nr. 41, 87 lit. d), wobei sich die Erweiterung des Beihilferahmens nur auf „ungedeckte Fixkosten“ bezieht, die im Zeitraum vom entstanden sind oder entstehen. Die im Beitrag genannte Grenze von 800.000 € betrifft Beihilfen zur Überwindung von Liquiditätsengpässen in Form „von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen oder Vergünstigungen in Bezug auf andere Zahlungen oder etwa in Form von rückzahlbaren Vorschüssen, Garantien, Darlehen oder Eigenkapital“. Die 3 Mio. €-Grenze betrifft Beihilfen zur Unterstützung für „u...

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