Die GmbH & Co. KG
4. Aufl. 2020
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Vorwort
Allein in der Zeit vom Erscheinen der Vorauflage im April 2016 bis heute finden sich knapp 200 Entscheidungen des BFH zu einer bzw. im Zusammenhang mit einer GmbH & Co. KG. Diese Vielzahl an Verfahren zeigt unmissverständlich auf, wie hoch die Praxisrelevanz dieser hybriden Gesellschaftsform nach wie vor ist. Dabei betreffen die Entscheidungen des BFH nicht etwa allein den § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, sondern auch andere Steuerarten bis hin zu internationalen Sachverhaltsgestaltungen.
Der Einsatz der GmbH & Co. KG als Gestaltungsmittel bedarf schon mancherorts höchster Konzentration des jeweiligen Beraters. Nicht allzu selten wird beispielsweise das Tatbestandsmerkmal „keine Tätigkeit im Sinne Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ausübt“ übersehen. D. h., die Kommanditgesellschaft ist nicht wegen einer etwaigen Prägung gewerblich tätig, sondern originär gewerblich tätig. Dies kann in mancherlei Hinsicht von erheblicher Bedeutung sein. Beispielsweise im Rahmen des sog. Verwaltungsvermögenstests gemäß § 13b Abs. 3 ff. ErbStG. Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG wird bei der Prüfung der Finanzmittel ein sog. 15%iger Sockelbetrag als Freibetrag gewährt. Dies gilt aber nach Satz 4 dieser Norm nur dann, wenn die Gesellschaft nach ihrem Hauptzweck einer T...