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Finanzgericht Hamburg   v. - 6 K 150/18

Gesetze: KStG § 14 Abs. 5

Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft

Leitsatz

1. Eine finanzielle Eingliederung liegt bei einer Verschmelzung des Organträgers auf einen anderen Rechtsträger auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft vor.

2. Der Körperschaftsteuerbescheid ist ein Folgebescheid zum Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 19
DStRE 2021 S. 730 Nr. 12
EStB 2021 S. 174 Nr. 4
GmbH-StB 2021 S. 132 Nr. 4
GmbHR 2021 S. 161 Nr. 3
WAAAH-63663

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Finanzgericht Hamburg v. 04.09.2020 - 6 K 150/18

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