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Vereinbarung zur Nutzung von betrieblicher IT – Muster
Vereinbarung zur Nutzung von betrieblicher IT - Muster
Angesichts der weiterhin rasant steigenden Anzahl an Bildschirmarbeitsplätzen einerseits und der wachsenden Verbreitung internetfähiger Mobilgeräte andererseits stehen Arbeitgeber mehr denn je vor der Frage, ob und wie sie die dienstliche, aber auch die private Internetnutzung in ihrem Unternehmen regulieren können und sollen. Hier greifen mannigfaltige Interessen und eine Vielzahl von Rechtsvorschriften ineinander, die es dem Arbeitgeber erschweren, die IT-Nutzung in seinem Unternehmen zu organisieren. Dabei handelt es sich aber nicht nur um eine organisatorische oder unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers. Er sollte auch aus eigenem Interesse die IT-Nutzung klar regeln. Andernfalls können sogar Bußgelder oder Strafen drohen.
Entwicklungen wie die Verfügbarkeit von Internetzugängen am Arbeitsplatz, die Ausstattung der Mitarbeiter mit mobilen Endgeräten zur Verbesserung der Erreichbarkeit sowie das sogenannte BYOD (Bring Your Own Device) lassen die Grenzen zwischen privater und dienstlicher IT scheinbar verschwinden. Bei Mitarbeitern besteht häufig der Wunsch, die Betriebs-IT auch privat zu nutzen. Den Interessen der Arbeitnehmer an der privaten Nutzung stehen berechtigte Interessen des Arbeitgebers gegenüber. Außerdienstliche Nutzungen der Betriebs-IT (etwa private Internetzugriffe, Telefonate oder E-Mails) der Beschäftigten können in ihrer Summe einen nicht unerheblichen Kostenfaktor bilden. Zudem bedeutet die private Nutzung einen Verlust an Arbeitszeit und -kraft sowie teilweise nicht unerhebliche Sicherheitsrisiken.
Eine möglichst umfassende, einheitliche und klare innerbetriebliche Regelung der privaten Nutzung der Betriebs-IT dient damit sowohl dem Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmern, da sie Rechts- und Verhaltenssicherheit schafft.