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BMF 04.11.2020 III C 2 - S 7030/20/10009 :016, BBK 22/2020 S. 1060

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen bei der befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze

Die befristete Senkung des allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes läuft zum aus. Das BMF hat nun zu insgesamt 15 speziellen Sachverhalten seine Auffassung formuliert und das Schreiben vom insoweit ergänzt.

Exemplarisch hervorgehoben seien folgende Punkte:

  • Wird [i]Voraus- oder Anzahlungsrechnungen in einer Voraus- oder Anzahlungsrechnung vor dem die Steuer mit den höheren Steuersätzen berechnet, das Entgelt vom Leistenden aber erst nach dem vereinnahmt, so schuldet dieser die Mehrsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer nicht abziehen. Bei allen Voraus- und Anzahlungen rund um die Stichtage bzw. sollte darauf geachtet werden, dass der zum Zeitpunkt der Vereinnahmung gültige Steuersa...

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