Lohnsteuer | Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 (BMF)
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags und die für 2021 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Das Bundesministerium für Finanzen hat hierzu ein BMF-Schreiben veröffentlicht ().
Die Programmablaufpläne berücksichtigen außerdem die für 2021 vorgesehenen Anpassungen:
des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.744 €),
der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,
der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 4.194 € bzw. 8.388 €),
der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 58.050 €),
beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,3 %),
der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung - BBG West - (Anhebung auf 85.200 €) und der Beitragsbemessungsgrenze Ost - BBG Ost - (Anhebung auf 80.400 €).
Das vollständige Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
NWB RAAAH-63254