Online-Nachricht - Montag, 09.11.2020

Wirtschaftsprüfung | Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (IDW)

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität löst nach Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nur begrenzt die Fragen, die der Fall Wirecard aufgeworfen hat.

Hintergrund: Manipulationen der Bilanzen von Kapitalmarktunternehmen erschüttern das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt und fügen ihm schweren Schaden zu. Jüngste Vorkommnisse haben gezeigt, dass insbesondere die Bilanzkontrolle gestärkt und die Abschlussprüfung weiter reguliert werden müssen, um die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sicherzustellen. Aber auch bei den Aufsichtsstrukturen und den Befugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Prüfung von Auslagerungen seitens der Finanzdienstleistungsunternehmen besteht Verbesserungsbedarf. Der Referentenentwurf zielt auf die Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt.

Das IDW führt aus:

  • Das IDW fordert eine gesetzliche Klarstellung der Vorstandspflicht, ein angemessenes und wirksames Compliance-Management-System einzurichten, das wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugt. Die Einrichtung ist vom Aufsichtsrat zu bestätigen und vom Abschlussprüfer zu prüfen. Zudem sollte der Vorstand verpflichtet werden, im Abschluss eine explizite Aussage dazu abzugeben, dass ihm keine Tatsachen oder Gegebenheiten bekannt sind, die dem Fortbestand des Unternehmens für die nächsten zwölf Monate entgegenstehen.

  • Da kein systematisches Versagen des Instituts der Abschlussprüfung zu erkennen ist, hält das IDW die Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung im Gesetzentwurf für nicht zielführend. So kann eine weitergehende Trennung von Prüfung und Beratung nicht mit dem Fall Wirecard begründet werden. Ferner ist nicht zu erkennen, warum eine Verkürzung der Pflicht zur externen Rotation dazu beitragen könnte, vergleichbare Betrugsfälle in der Zukunft zu verhindern. Beide Maßnahmen bergen indes die Gefahr, die Prüfungsqualität zu belasten.

  • Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen insgesamt potenziellen Berufsnachwuchs der Wirtschaftsprüfung abschrecken und damit nicht nur dauerhaft die Qualität der Abschlussprüfung belasten, sondern darüber hinaus der deutschen Wirtschaft künftig eine moderne und leistungsfähige Wirtschaftsprüfung in der Breite nicht mehr zur Verfügung stehen würde.

Hinweis

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht. Lesen Sie hierzu unsere Online-Nachricht v. 27.10.2020.

Quelle: IDW Presseinformation 14/2020 (JT)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-63169