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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 234/18

Gesetze: EStG § 22 ; EStR R 3.44 ; AO § 171 Abs. 10 S.1

Steuerfreiheit des industriefinanzierten Teils eines Forschungsstipendiums für ein Promotionsstudium

Leitsatz

1. Da eine Bescheinigung des Finanzamts nach EStR 3.44 zur Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums lediglich auf einer Verwaltungsvorschrift und nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruht, stellt sie keinen Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO für die Einkommensteuerfestsetzung dar, so dass das Finanzgericht nicht an diese Bescheinigung gebunden ist.

2. Der von der Bank, d. h. der industriefinanzierte Teil des Forschungsstipendiums ist nicht nach EStR 3.44 steuerbefreit, da die Bank weder eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige GmbH ist, noch eine privatrechtliche Körperschaft, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAH-63136

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 14.11.2019 - 4 K 234/18

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