Online-Nachricht - Montag, 09.11.2020

Corona | Forderung zu Überbrückungshilfen abgelehnt (Bundestag)

Der Bundestag hat am Freitag, , der Forderung der FDP-Fraktion auf Nachbesserung bestehender Kreditprogramme für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, abgelehnt. Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Corona-Wirtschafts- und Überbrückungshilfen gerecht und unbürokratisch gestalten“ (BT Drucks. 19/23939) wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Hintergrund: Der Antrag der Linksfraktion (BT Drucks. 19/23939) bezieht sich auf den am partiell in Kraft getretenen Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die damit in Verbindung stehenden finanziellen Entschädigungsregelungen der Bundesregierung. Hier sieht die Fraktion Anpassungsbedarf. So solle etwa sichergestellt werden, „dass alle Unternehmen und Selbstständigen mit einem Umsatzverlust von mindestens 30 % im Verhältnis zum Vergleichszeitraum 2019 antragsberechtigt sind“, schreiben die Abgeordneten. Außerdem fordert Die Linke „für jeden Krisenmonat ab die Überbrückung von Corona-bedingten Umsatzrückgängen zu gewährleisten und das Überbrückungs-Hilfe-Programm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Soloselbstständige bis zu verlängern“.

Dieser Antrag wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Der Antrag der FDP (BT Drucks. 19/23679) fordert, gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die bestehenden Kreditprogramme für Unternehmen, die Aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, nachzubessern. Insbesondere sei eine signifikante Verlängerung der Laufzeiten und eine Ausweitung tilgungsfreier Phasen notwendig, um den Unternehmen Zeit zur Sanierung zu geben. Weitere Maßnahmen, um die Kreditvergabe an grundsätzliche gesunde Unternehmen zu erleichtern, sollen geprüft werden.

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (BT Drucks. 19/24037) zugrunde.

Quelle: Bundestag online (JT)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-63130