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FG Baden-Württemberg 23.07.2019 8 K 1194/15, IWB 21/2020 S. 858

FG Baden-Württemberg | Zeitpunkt des Zuflusses von Dividenden einer Kapitalgesellschaft beim Gesellschafter

(1) Art. 10 Abs. 1 DBA Kroatien weist das Besteuerungsrecht für Dividenden, die eine in Kroatien ansässige Gesellschaft an eine in Deutschland ansässige Person zahlt, Deutschland zu. Der Begriff „Zahlung“ ist weit auszulegen und umfasst jede Erfüllung der Verpflichtung, dem Gesellschafter die ihm zustehenden Geldmittel zur Verfügung zu stellen. (2) Eine Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft fließt einem beherrschenden Gesellschafter nicht erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Konto zu, sondern bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet. Diese Zuflussfiktion ist auch auf Ausschüttungen einer ausländischen (hier kroatischen) Kapitalgesellschaft a...

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