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SfF Bremen - S 2252

Einkommensteuerliche Behandlung währungsgesicherter Festgeldanlagen; Abgrenzung von Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht steuerbaren Kursgewinnen

Von verschiedenen Kreditinstituten wird folgendes, auf die Umwandlung von steuerpflichtigen Zinserträgen in steuerfreie Rückzahlungsgewinne zielendes Anlagemodell angeboten:

Der Kunde legt durch Vermittlung des Kreditinstituts bei dessen Auslandstochter einen bestimmten Betrag als Festgeld in einer ausländischen Währung an. Dabei handelt es sich stets um eine Währung eines Landes mit einem deutlich niedrigeren Zinsniveau als im Inland, z. B. um die japanische Währung Yen. Die Laufzeit des Festgelds übersteigt die Spekulationsfrist typischerweise um wenige Tage. Die Fremdwährung wird dem Steuerpflichtigen von dem Kreditinstitut zum üblichen Briefkurs verkauft. Gleichzeitig wird dem Kreditinstitut eine umfassende Kontovollmacht über das Festgeldkonto bei der Auslandstochter erteilt und ein unwiderruflicher Rückkauf der Fremdwährung am Laufzeitende des Festgelds durch das Kreditinstitut zu einem genau bestimmten Kurs vereinbart. Dieser von vornherein festgelegte Kurs ist völlig unabhängig von der tatsächlichen Kursentwicklung. Er errechnet sich aus dem Briefkurs der Fremdwährung im Zeitpunkt der Geldanlage zuzüglich dem sogenannten Swapsatz (= Zinsd...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Senator für Finanzen Bremen v. 28.08.2000 - S 2252

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