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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 6 K 2273/17

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Vereinbarkeit des nationalen Aufteilungsgebots nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG mit den unionsrechtlichen Vorgaben

Leitsatz

Verpflegungsleistungen fallen nicht unter die Steuerermäßigungsvorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG normiert insoweit ein Aufteilungsgebot, an dem auch nach der Entscheidung des EuGH "Stadion Amsterdam" vom noch festzuhalten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 32
DStRE 2021 S. 1125 Nr. 18
FAAAH-62581

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 24.09.2020 - 6 K 2273/17

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