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Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung von Tagungsräumen und Co-Working Spaces
Grundlagen für die Beratung anhand praxisrelevanter Beispiele
Neue sowie auch bereits etablierte Geschäftsmodelle vermieten Räumlichkeiten tage- oder sogar nur stundenweise (z. B. Vermietung von Konferenzräumen an den Veranstalter). Dies erfolgt häufig jedoch nicht als reine Vermietung der Räumlichkeiten, sondern enthält oftmals weitere Serviceelemente. Dieser Service reicht bis hin zur Vollverpflegung der Seminarteilnehmer. Dieser Beitrag untersucht im Folgenden die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Geschäftsmodelle an Beispielen.
I. Geschäftsmodelle
1. Co-Working Space
Seit geraumer Zeit erfreuen sich Co-working Spaces wachsender Beliebtheit insbesondere bei Freiberuflern, kleineren Start-Ups und digitalen Nomaden (ggfs. auch nichtselbständig tätige Angestellte). Die Anbieter dieser Co-working Spaces bieten den Nutzern gegen eine pauschale Gebühr, neben der Möglichkeit ihren Arbeitsplatz in den meist größeren, verhältnismäßig offenen Räumen selbst auszuwählen, auch die Möglichkeit der Nutzung des Internetzugangs, der Büroeinrichtungen (wie bspw. Drucker und Scanner) sowie sanitären Einrichtungen und nicht selten die Nutzung der Küche und eine Getränke-Flatrate. Gegen Aufpreis können auch einzelne private Büroräumlichkeiten oder Konferenzräum...