Online-Nachricht - Mittwoch, 28.10.2020

Umsatzsteuer | Nachweisführung im Bestätigungsverfahren (BMF)

Das BMF hat zur Nachweisführung im Bestätigungsverfahren (§ 18e UStG) Stellung genommen ().

Danach wird Abschnitt 18e.1. UStAE („Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“) in Abschnitt 18e.1 wie folgt geändert:

In Absatz 2 werden die Sätze 3 bis 5 wie folgt gefasst:

"3 Bei Anfragen zu einzelnen USt-IdNrn. ist der Nachweis der durchgeführten qualifizierten Bestätigungsanfrage durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen. 4 Bei der Durchführung gleichzeitiger Anfragen zu mehreren USt-IdNrn. über die vom BZSt zu diesem Zweck angebotene Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. 5 In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen."

Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

"(5) Erfolgt eine Anfrage telefonisch, teilt das BZSt das Ergebnis der Bestätigungsanfrage grundsätzlich schriftlich mit."

Hinweis:

Die Grundsätze des Schreibens sind erstmals auf Bestätigungsanfragen anzuwenden, die nach dem an das BZSt gestellt werden. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-62362