Online-Nachricht - Mittwoch, 28.10.2020

Corona | u.a. neue Regelungen bei Einreise aus Risikogebieten geplant (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am dem Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" zugestimmt. Vorgesehen sind neben der weiteren Unterstützung erwerbstätiger Eltern unter anderem Anpassungen der Reiseregelungen.

Die Regelungen im Überblick:

  • Impfprogramme werden vorbereitet: In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen u. a. zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

  • Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digitale Einreiseanmeldung: Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr sollen für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst werden. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

  • Weitere Unterstützung für erwerbstätige Eltern: Erwerbstätige Eltern, die aufgrund Corona-bedingter Kita- und Schulschließungen ihr Kind zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben seit März 2020 Anspruch auf eine Entschädigung. Der Anspruch soll vorerst bis zum fortbestehen und auch für Eltern gelten, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuten.

  • Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt: Der Begriff des Risikogebiets soll legaldefiniert werden. In diesem Zusammenhang soll derjeinge, der eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen hat und anschließend in Quarantäne muss, keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall erhalten.

  • Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente: Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neuartige Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.

  • Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests: Der sog. Arztvorbehalt soll modifiziert werden, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Quellen: Bundesregierung sowie Bundesgesundheitsministerium online (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAH-62361