Arbeitshilfe - Stand: 20.04.2022

Unterhaltspflicht in § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG ist nicht anders zu verstehen als die Begriffsbestimmung in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB?

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Ist die Unterhaltspflicht in § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG (in der Fassung ab dem Jahr 2011) anders zu verstehen als die Begriffsbestimmung in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
JAAAH-62305