Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV D 4 - S 2250 - 120/99 IV D 4 - S 0082 - 17/99 BStBl 1999 I 1049

Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

1. Amtlich vorgeschriebene Vordrucke

Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 150 Abs. 1 AO).

Amtlich vorgeschriebene Vordrucke sind:

1.1 Vordrucke, die mit den von den zuständigen Finanzbehörden freigegebenen Druckvorlagen hergestellt worden sind (amtliche Vordrucke);

1.2 Vordrucke, die im Rahmen einer nach Tz. 3 Abs. 1 des BMF-Schreibens über die Grundsätze für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten vom (BStBl I 1999 S. 1051) zugelassenen Datenübermittlung erstellt und ausgefüllt worden sind (komprimierte Vordrucke).

1.3 Vordrucke, die nach dem Muster einer amtlichen Druckvorlage durch Druck, Ablichtung oder mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt worden sind (nichtamtliche Vordrucke)

2. Verwendung nichtamtlicher Vordrucke

Die Verwendung nichtamtlicher Vordrucke (Tz. 1.3) ist zulässig, wenn diese in der drucktechnischen Ausgestaltung (Layout), in der Papierqualität und in den Abmessungen den amtlichen Vordrucken entsprechen.

Die Vordrucke müssen danach insbesondere

- im Wortlaut, im Format und in der Sei...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BMF v. 27.12.1999 - IV D 4 - S 2250 - 120/99

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen