NWB Kommentar Bilanzierung

12. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-482-68372-5

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Hoffmann, Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 324 Prüfungsausschuss

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (September 2021)

I. Regelungshintergrund, Auffangtatbestand

1 § 324 HGB betrifft nur indirekt die Abschlussprüfung und verdankt seine Ansiedlung im Prüfungsbereich des HGB einer vom Gesetzgeber an anderer Stelle nicht gefundenen „passenderen“ Platzierung. Die Regelung entspringt der gebotenen Umsetzung des Art. 41 Abs. 1 Satz 1 der Abschlussprüferrichtlinie hat jedes Unternehmen öffentlichen Interesses (→ § 316a Rz. 2) einen Prüfungsausschuss zu bilden (→ § 317 Rz. 61). Nur wenn ein Prüfungsausschuss nicht schon nach den aktienrechtlichen oder entsprechenden Vorgaben zu bilden ist, greift § 324 HGB als Ersatztatbestand.

Somit hat § 324 HGB keine Relevanz für folgenden Unternehmen öffentlichen Interesses:

Umgekehrt bedeutet dies, dass

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