Online-Nachricht - Montag, 26.10.2020

Grenzpendler | Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich (BMF)

Deutschland und Frankreich haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern mindestens bis zum verlängert (-FRA/19/10018 :007).

Hintergrund: Im Mai 2020 hatten Deutschland und Frankreich eine Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern abgeschlossen. Die dort getroffenen Regelungen verlängern sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 26.5.2020).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben wir uns mit Frankreich nunmehr darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum Bestand haben wird.

  • Hierzu haben die zuständigen Behörden am eine schriftliche Absprache unterzeichnet.

Hinweis:

Das Schreiben mit der schriftlichen Absprache ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-61829