Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1108/17

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 17 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2, InsO § 134, InsO § 144

Insolvenzanfechtung von Zahlungen der vormaligen Organträgerin für eine Organgesellschaft

keine Berichtigung der Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Insolvenzverwalter der vormaligen Organgesellschaft

Leitsatz

1. Kommt es aufgrund einer Insolvenzanfechtung zur Rückgewähr von Entgelten, leben die ursprünglichen Zahlungsansprüche erst aufgrund dieser Rückgewähr wieder auf (§ 144 InsO). Darauf, ob der ursprüngliche Entgeltanspruch durch Zahlung bereits erloschen war und daher zivilrechtlich nicht mehr aufleben kann, kommt es umsatzsteuerrechtlich nicht an.

2. Nur der als Masseverbindlichkeit anzusetzende Teil des Umsatzsteueranspruchs darf durch Steuerbescheid gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

3. Ficht der Insolvenzverwalter der vormaligen Organträgerin erfolgreich Zahlungen an, die diese für eine Organgesellschaft geleistet hatte, ist das Finanzamt nicht berechtigt, aufgrund der Einnahmen aus den Anfechtungen die Umsatzsteuerfestsetzungen gegenüber dem Insolvenzverwalter der vormaligen Organgesellschaft nach § 17 UStG zu ändern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GmbH-StB 2021 S. 27 Nr. 1
CAAAH-61827

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Sächsisches FG, Urteil v. 29.05.2019 - 8 K 1108/17

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen