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Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1996; Gemeinschaftsrahmen betreffend staatliche Investitionsbeihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom das Hauptprüfverfahren nach Artikel 93 Abs. 2 EG-Vertrag über mögliche staatliche Beihilfen Deutschlands zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf der Grundlage bestehender Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung entschieden.
Danach dürfen ab dem 3. September 1998 keine Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und keine Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz 1996 zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt werden
für Investitionen gemäß Nummer 1.2 zweiter und dritter Gedankenstrich des Anhangs der Entscheidung 94/173/EG (vgl. Anlage) oder für Investitionen, die gemäß Nummer 2 dieses Anhangs vorbehaltlos ausgeschlossen sind;
für andere Investitionen gemäß Nummer 2 des Anhangs der Entscheidung 94/173/EG, es sei denn, die besonderen Voraussetzungen dieses Anhangs sind erfüllt.
Entsprechende Änderungen des Fördergebietsgesetzes und des Investitionszulagengesetzes 1996 sind vorgesehen.
Zu erlassende Verwaltungsakte können mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom und der vorgesehenen Gesetzesänderung begründet werden.
A...BStBl 1997 I S. 864