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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 331

Fokus: Entschädigung von Betriebsschließungsversicherung wegen Corona

Volljurist, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Einem Münchener Biergartenbetreiber wurde durch das LG München I eine Entschädigung i. H. von 1 Mio. € wegen der durch Corona bedingten Schließung im März und April 2020 zugesprochen (, Pressemitteilung LG München I, Nr. 17/2020 v. ).

Die Schließung aller gastronomischen Betriebe wurde von der bayerischen Staatsregierung wegen dem Corona-Virus Mitte März 2020 verfügt. Der Kläger ist Wirt des Augustiner-Kellers in München und nahm nach der Schließung seine Betriebsschließungsversicherung in Anspruch. Mit der Betriebsschließungsversicherung sichern sich Gastronomen gegen Verluste ab, die durch die behördlich angeordnete Schließung des Lokals entstehen. Für den Fall der Schließung wird ein individueller Tagessatz vereinbart, der maximal 30 Tage zu zahlen ist. Die Versicherung lehnte die Leistung der Entschädigung aufgrund der Schließung während des Corona-Lockdowns ab. Daraufhin verklagte der Kläger die Versicherung auf eine Zahlung von 1.014.000 €.

Zum einen wurde die Nichtleistung damit begründet, dass Corona in den Versicherungsbedingungen nicht genannt werde. Außerdem sei die Schließung nicht von der zuständigen Behörde – nämlic...

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