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NWB 43/2020 S. 3166

Sozialleistungen | Corona-Krise: Regelungen zu Kinderkrankengeld, Kinderzuschlag und Pflegeunterstützungsgeld

[i]BR, www.bundesrat.de >Dokumente > Drucks. 528/20 v. 9.10.2020Der Bundesrat hat das vom Deutschen Bundestag am verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz gebilligt. Das Gesetz dehnt den Leistungszeitraum für das sog. Kinderkrankengeld aus: Beschäftigte, die ihr erkranktes Kind zuhause betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, haben im Jahr 2020 Anspruch auf 15 Arbeitstage, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage. Das Gesetz verlängert zudem weitere Regelungen bis zum Jahresende, die zunächst bis Ende September 2020 befristet waren. Dies gilt für die vereinfachte Berücksichtigung des Vermögens beim Kinderzuschlag und die Ansprüche von Beschäftigten, die Angehörige pflegen: Die Entschädigung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung sowie das Pflegeunterstützungsgeld können bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch ...

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