Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
38. Aufl. 2020
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H. Wirtschaftslehre
427Geschäftsfähigkeit/Rechtsfähigkeit
Lösung:
Zu 1.
Der Kaufvertrag ist wegen Geschäftsunfähigkeit des Kindes nichtig (§§ 104 und 105 BGB). Das Kind hat eine eigene Willenserklärung abgegeben und handelte deshalb nicht als Bote.
Zu 2.
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen. Das BGB unterscheidet folgende Stufen:
Die Geschäftsunfähigkeit bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr,
die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen dem siebenten und dem achtzehnten Lebensjahr (§ 106 BGB)
und der vollen Geschäftsfähigkeit ab dem achtzehnten Lebensjahr.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tode (§ 1922 BGB).
428Taschengeld Minderjähriger
Lösung: Die Erteilung des Auftrags durch den noch minderjährigen Schüler ist nach § 110 BGB unwirksam, weil der minderjährige Schüler die „vertragsgemäße Leistung nicht mit seinen Geldmitteln bewirkt“, sondern einen Rest schuldig bleibt. Damit ist das Rechtsgeschäft von Anfang an – schwebend – unwirksam.
429Willenserklärung
Lösung: Der Steuerberater hat das zu niedrig in Rechnung gestellte ...