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BBK Nr. 21 vom

Zuflusszeitpunkt einer Tantieme – Jahresabschluss und Hinweise zu Steuererklärungen

Wolfgang Eggert

Der Zufluss einer Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer schien bisher kein streitiges Thema zu sein. Zu eindeutig – wurde vermutet – war die Festlegung des BFH, der sich das BMF angeschlossen hatte. Ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz stiftete jedoch in Fällen der verspäteten Jahresabschlusserstellung und -feststellung erhebliche Unruhe. Nunmehr kann aufgrund des neuesten BFH-Urteils Entwarnung gegeben werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Zuflussfiktion für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Gehaltsbestandteile und damit auch Tantiemen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, die im Anstellungsvertrag vereinbart, tatsächlich aber nicht ausgezahlt worden sind, nicht erst mit der Auszahlung zu versteuern sind. Vielmehr wird angenommen, dass dem beherrschenden Gesellschafter eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zufließt.

II. Aktuelle BFH-Entscheidung vom - VI R 44/17

Der BFH bekräftigte, auch ohne Auszahlung kann ein Zufluss der Tantieme an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fälligke...

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