Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausländische Verfahren zur Entlastung von Quellensteuern; griechisches Verfahren
1 Anlage
Mit Schreiben vom - IV C 6 - S 1301 Gri - 17/90 - hatte ich mitgeteilt, daß die griechische Verwaltung bei der Entlastung von den Abzugsteuern nach den von Griechenland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen allgemein vom Erstattungsverfahren auf das Freistellungsverfahren übergegangen ist. Gleichzeitig hatte ich den vom griechischen Finanzministerium übersandten Bescheinigungsvordruck als Anlage 2 (in griechisch/deutscher Sprachfassung) bekanntgegeben.
Das griechische Finanzministerium hat zwischenzeitlich darauf hingewiesen, daß für das griechische Freistellungsverfahren (Regelverfahren) ein allgemeiner neuer Vordruck eingeführt wurde, der nur in griechisch/englischer Sprachfassung verfügbar sei (vgl. Anlage). Die griechische Seite hat dabei darauf aufmerksam gemacht, daß der Vordruck als Freistellungsantrag für alle Arten von Einkünften, bei denen nach griechischem Recht eine Abzugssteuer erhoben wird, zu verwenden sei.
Der Vordruck, der (noch) keine besondere Bezeichnung trägt, besteht aus zwei Ausfertigungen. Die erste Ausfertigung, die für die griechische Steuerverwaltung bestimmt ist, ist dem griechischen Vergütungsschuldner zur Erlangu...