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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1959/18

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ZPO § 323

Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen: Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last

Leitsatz

Die wiederkehrenden Leistungen sind dann nicht als Leibrente, sondern als dauernde Last anzusehen, wenn ein Abänderungsverlangen lediglich nicht auf einen Mehrbedarf des Vermögensübergebers in Folge einer Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim gestützt werden kann und gleichzeitig keine Verpflichtung des Übernehmers zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen vereinbart wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 6 Nr. 19
DStRE 2021 S. 658 Nr. 11
EStB 2021 S. 46 Nr. 1
ErbStB 2020 S. 346 Nr. 12
NWB-EV 2020 S. 393 Nr. 11
AAAAH-61281

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 28.07.2020 - 3 K 1959/18

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