Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 166 Fortgeltung bisheriger Vorschriften

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

1Die Vorschrift erhielt durch das 7. StBÄndG 2000 eine neue Überschrift, die Abs. 1 u. 2 Satz 1 wurden gestrichen. Die frühere Fassung regelte die Aufhebung berufsrechtlich relevanter Vorschriften in den verschiedensten Gesetzen u. Verordnungen, die mit dem Inkrafttreten des StBerG im Jahr 1961 einhergehen musste. Diese Regelung war zuletzt nur noch von historischem Interesse. In der aktuellen Fassung bleibt mit umgekehrten Vorzeichen geregelt, welche Vorschriften fortgelten. Dies betrifft die Vorschriften zum berufsständischen Versorgungswerk für das Saarland.

2Auch einer gesonderten Regelung für das angesprochene Versorgungswerk im Saarland bedarf es nicht mehr. Das Saarland hat mit Gesetz v. ein Versorgungswerk der Steuerberater/Steuerberaterinnen u. Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland errichtet (StB/WPVG - Amtsblatt des Saarlandes v. S. 2115). Gleichzeitig trat die Verordnung über die Errichtung des Versorgungswerks der StB u. StBv im Saarland vom außer Kraft. Dass die Länder befugt sind, berufsständische Versorgungswerke für StB oder StB/WP zu errichten, muss im Übrigen nicht im StBerG geregelt werden.

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