Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 159 Zwangsmittel

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: App, Probleme der Erzwingung von Unterlassungspflichten durch die Finanzbehörden, z. B. nach dem Steuerberatungsgesetz, DStR 1991 S. 262.

I. Allgemeines

1Die Vorschrift ist eines der wenigen Beispiele für eine – wenn auch sehr späte – Gesetzesvereinfachung. Sie wurde ursprünglich im Rahmen des 3. StBÄndG 1975 mit zahlreichen, zehn Absätze umfassenden Ausführungsbestimmungen in das StBerG aufgenommen u. sollte in Anlehnung an die entspr. Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) für den Bereich des StBerG das im Steuerrecht geltende Erzwingungsverfahren (§ 202 RAO) ersetzen (BR-Drucks. 588/74 S. 45). Nur zwei Jahre später, 1977, wurden sodann durch die AO-Reform für den dortigen Anwendungsbereich ebenfalls die Zwangsmittel eingeführt (§§ 328 ff. AO). Da sich nach § 164a die Durchführung des Verwaltungsverfahrens in bestimmten öffentlich-rechtlichen u. berufsrechtlichen Angelegenheiten nach der AO richtet, wurden im Rahmen des 4. StBÄndG (1989, also 12 Jahre nach der AO-Reform) die bisherigen zahlreichen Einzelregelungen in § 159 durch eine allg. Verweisung auf die Zwangsmittelvorschriften der AO ersetzt.

II. Anlässe für Zwangsmittel

2Die ...

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