Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 156 Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Halaczinsky, Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am in Kraft getreten, Stbg 1994 S. 349; Mittelsteiner, Das neue Berufsrecht der Steuerberater, Beihefter zu DStR 1994/37.

I. Allgemeines

1Durch die Übergangsvorschriften nach § 157b a. F. = § 156 n. F. wird eine Rechtsangleichung von Verhältnissen der vormaligen DDR an die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. Die Vorschrift beschränkt sich nach dem 7. StBÄndG 2000 auf die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, u. zwar auf die besondere Berücksichtigung spezifischer, nicht unmittelbar vergleichbarer Vorbildungsvoraussetzungen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 3 a. F.). Diese Übergangsregelung ist ausschließlich Bewerbern aus den neuen Bundesländern vorbehalten bzw. für Bewerber bestimmt, die dort oder in der vormaligen DDR die entspr. Voraussetzungen erfüllt haben.

II. Gleichstellung des Fachschulabschlusses

2So wird zunächst ein in der vormaligen DDR vor der deutschen Einigung erworbener Fachschulabschluss als Qualifikationsnachweis i. S. von § 36 Abs. 1 Nr. 2 a. F. anerkannt; Gleiches gilt, soweit der Fachschulabschluss zwar nach der deutschen Einigung erfolgt ist, die Ausbildung jedoch ...

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.